Kosten
Wann werden Kosten übernommen?
Als Psychologe und Heilpraktiker für Psychotherapie kann ich vorwiegend für Selbstzahler und Selbstzahlerinnen sowie Menschen mit privaten Kranken- oder bestimmten Zusatzversicherungen tätig werden. Gesetzliche und private Krankenkassen übernehmen nur unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten oder einen Teil davon. Ob das für dich in Frage kommt, dazu kannst du weiter unten mehr lesen.
Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass Paar- und Familientherapien sowie Coachings, welche ich ebenfalls anbiete, leider prinzipiell
nicht von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen bezahlt werden. Der Grund dafür ist, dass sie gemäß den gesetzlichen Richtlinien nicht als anerkannte Behandlungsmethoden für psychische Erkrankungen gelten.
Was kostet eine sitzung?
Erstes Kennenlerngespräch am Telefon bis zu 15 Minuten:
kostenlos
Einzeltherapie, Coaching oder Beratung bis zu 50 Minuten:
80,00 €
Paar- und Sexualtherapie bis zu 50 Minuten:
90,00 €
Online-Beratung, -Coaching oder -Therapie bis zu 50 Minuten:
75,00 €
Wann oder was übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen ohne Zusatzversicherung in der Regel keine Kosten für psychotherapeutische
Behandlungen bei Psychologen bzw. bei Psychotherapeuten ohne Kassensitz oder für Heilpraktiker. Allerdings können diese Kosten unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Es ist ratsam, sich vorab bei einem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt zu informieren.
Für gesetzlich Versicherte kann es jedoch zum Beispiel sinnvoll sein, eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abzuschließen, um die
Kosten für heilpraktische Behandlungen abzudecken. Diese Zusatzversicherungen sind oft für einen geringen monatlichen Beitrag erhältlich. Schaue dann bitte jedoch genau darauf, welche genauen Leistungen die Zusatzversicherung abdeckt, in welcher Höhe die Kosten übernommen werden (oder nur ein Teil) und ob es eine Wartezeit gibt, bevor die Leistung der Zusatzversicherung in Anspruch genommen werden können.
Wann und was übernimmt die private Krankenversicherung?
Manche privaten Krankenversicherungen und auch einige Ersatzkassen übernehmen möglicherweise die Kosten für eine Psychotherapie nach dem Heilpraktiker Gesetz. Allerdings muss im Versicherungsvertrag explizit festgelegt sein, dass psychotherapeutische Leistungen durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie mitversichert sind oder es muss hier ebenfalls eine Zusatzversicherung abgeschlossen worden sein.
Wann kann es sinnvoll sein, die Psychotherapie selber zu bezahlen?
· Keine langen Wartezeiten: Schnellere Terminvergabe und sofortiger Behandlungsbeginn.
· Keine Diagnosestellung und Datenschutz: Vermeidung einer offiziellen Diagnose, die bei Krankenkassen oder der Patientenakte dokumentiert werden oder in (zukünftigen) Beamtenverhältnissen und bei unterschiedlichen Versicherungen Nachteile bringen könnte.
· Keine Therapiebegrenzung: Unabhängigkeit von den Begrenzungen der Krankenkassen hinsichtlich Anzahl und Dauer der Sitzungen.
· Unabhängigkeit von Genehmigungsverfahren: Keine Notwendigkeit, die Kostenübernahme bei der Krankenkasse zu beantragen oder auf deren Genehmigung zu warten.
